Freitag, 13. März 2009

In Erwartung der Biergartenzeit

Hallo Ihr Lieben,

habe heute mal einen interessanten Text gefunden, den ich ( OK, verständlicherweise auch ein bisschen, um den Leser hier neidisch zu machen ) Euch nicht vorenthalten möchte :

Auszug aus unserer Bayer. Biergartenverordnung:

„Der typische bayerische Biergarten ist eine Gaststätte bzw. der im Freien gelegene Teil einer solchen, deren Betrieb im wesentlichen auf Schönwetterperioden während der warmen Jahreszeit beschränkt ist. Das Erfordernis des Gartencharakters verlangt eine Situierung des Betriebs im Grünen, jedenfalls im Freien. Das Idealbild des Biergartens ermöglicht, unter großen Bäumen im Schatten zu sitzen. Insoweit bestehende Defizite können durch kleinere Anpflanzungen innerhalb der Anlage nur beschränkt kompensiert werden.
Der Gartencharakter wird entweder durch eine auf dem Betriebsgelände selbst in erheblichem Umfang vorhandene Bepflanzung oder durch eine in der Umgebung in erheblichem Umfang vorhandene Bepflanzung bestimmt. Entscheidend ist das Gesamtbild der Anlage. Kennzeichnend für den bayerischen Biergarten im Sinne der Verordnung sind vor allem zwei Merkmale:

· der Gartencharakter und
·die traditionelle Betriebsform, speziell die Möglichkeit, dort auch die mitgebrachte, eigene Brotzeit unentgeltlich verzehren zu können, was ihn von sonstigen Außengaststätten unterscheidet.“

In diesem Sinne und in Hoffnung auf eine baldige Öffnung der Biergärten

Euer Peterchen

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